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· Fachbeitrag · Beratungspraxis

Checkliste: Das richtige Zeugnis ‒ Teil 1

| Ein Zeugnisberichtigungsverfahren vor dem Arbeitsgericht ist mittlerweile fast Routine für den Anwalt. Für den ArbG bedeutet es aber auch einen erheblichen Arbeitsaufwand, zumal der Ausgang vor Gericht ungewiss ist. Nicht zuletzt sorgt es im Unternehmen für Irritationen unter den ArbN. |

 

Rechtsgrundlage für die Erteilung des Arbeitszeugnisses sind § 630 BGB, § 109 GewO und § 16 BBiG. Nach § 630 BGB können Mitarbeiter, die nicht als ArbN beschäftigt sind, bei der Beendigung eines dauernden Dienstverhältnisses ein schriftliches Zeugnis über das Dienstverhältnis und dessen Dauer fordern. Das Zeugnis ist auf Verlangen auf die Leistungen und die Führung zu erstrecken. § 109 GewO gilt für ArbN, § 16 BBiG für Auszubildende.

 

Und diejenigen, die einen Anspruch auf ein Zeugnis haben, sind zahlreich: neben den „normalen“ ArbN auch nebenberuflich Tätige und geringfügig Beschäftigte, die nicht sozialversicherungspflichtig sind, ebenso wie Heimarbeiter, freie Mitarbeiter. Auszubildende fallen auch hierunter, wenn sie die Abschlussprüfung nicht absolvieren oder nicht bestehen. Und auch Praktikanten und Umschüler (BAG 12.2.12, 3 AZR 120/11).

 

Nachfolgend daher eine Checkliste zum Aufbau eines Zeugnisses. Als Basis dienten hierbei die Entscheidungen des LAG Hamm (27.2.97, 4 Sa 1691/96 und 12.7.94, 4 Sa 192/94).

 

Checkliste / Aufbau eines Zeugnisses

Überschrift
Zeugnis, Arbeitszeugnis, Zwischenzeugnis oder Ausbildungszeugnis
enthalten

Einleitung

Persönliche Daten des ArbN einschließlich Beginn und Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses (falls sich die Beendigung nicht aus der Schlussformel ergibt).

Unternehmens-beschreibung

Kurze Beschreibung des Unternehmens (kein zwingender Zeugnisbestandteil).

Tätigkeitsbeschreibung

Hierhin gehört auch der berufliche Werdegang des ArbN.

Leistungsbeurteilung

Leistungskriterien (z. B. Fachwissen, Auffassungsgabe und Problemlösungsfähigkeit, Leistungsbereitschaft und Eigeninitiative, Belastbarkeit, Denk- und Urteilsvermögen, Zuverlässigkeit, Fachkönnen, Fortbildung, Führungsfähigkeit); Führungsleistung (nur bei Führungskräften).

 

Zusammenfassende Leistungsbeurteilung (hier erscheint dann die Notenskala!)

Persönliches und soziales Verhalten

Zusammenfassende Führungsbeurteilung.

Schlussformulierung

Gründe für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, auf wessen Initiative, Dankes-/Bedauernsformel, Zukunftswünsche.

Ort und Datum der Ausstellung, Unterschrift des Zeugnisausstellers

Name des Zeugnisausstellers zusätzlich maschinenschriftlich, Hinweis auf die Funktion und Rechtsstellung des Ausstellers bei Vertretern des ArbG.

 
Quelle: Seite 175 | ID 46867477