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Nach Reifenwechsel Schraube locker ‒ 25.000 Euro Schadenersatz?
| Summa summarum waren es rd. 25.000 Euro, die der Kunde von seiner Werkstatt als Schadenersatz einklagte. Begründung: Fehler beim Reifenwechsel. Nach einem spannenden Gerichtsverfahren sprach ihm das LG München II lediglich rd. 6.000 Euro zu. |
Am 05.04.2017 hatte der Kunde der Werkstatt den Auftrag erteilt, an seinem Mercedes Modell C 63 AMG die Reifen zu wechseln und Sommerreifen zu montieren. Drei Tage später ‒ nach ca. 100 km seit dem Reifenwechsel ‒ löste sich auf der Autobahn das linke Hinterrad. Den eigentlichen Sachschaden in Höhe von ca. 13.000 Euro übernahm die Vollkasko. Von der Werkstatt wollte der Kunde seinen Restschaden ersetzt haben (u. a. Selbstbeteiligung, Transportkosten, Nutzungsausfall, Wertminderung), insgesamt rd. 25.000 Euro.
Das Gericht stellte fest, dass die Werkstatt die Radschrauben beim Reifenwechsel nicht ordnungsgemäß angezogen hatte, was ursächlich für den Unfall war. Den Ersatzanspruch, soweit der Höhe nach berechtigt, hat das Gericht jedoch um 30 Prozent mit der Begründung gekürzt, den Kunden treffe ein erhebliches Mitverschulden. Denn er habe den Hinweis nicht befolgt, die Radschrauben nach 50 km nachziehen zu lassen. Dieser Hinweis sei in dreifacher Weise kommuniziert worden: auf der Rechnung, per Aushang im Büro und schließlich mündlich durch das ‒ vom Kunden abgelehnte ‒ Angebot eines Mitarbeiters, einen Aufkleber am Armaturenbrett anzubringen. Hätte der Kunde diesen Hinweis befolgt, wäre der Unfall vermieden worden (LG München II, Urteil vom 09.04.2020, Az. 10 O 3894/17, Abruf-Nr. 217076).
Weiterführender Hinweis
- Beitrag „So erfüllen Sie Ihre 3 wichtigsten Pflichten beim Reifen- bzw. Kompletträderwechsel richtig“, ASR 10/2018, Seite 16 → Abruf-Nr. 45375118