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Bundesrat stimmt über Angehörigen-Entlastung ab
| Der Bundesrat stimmt am 29.11.19 abschließend über das Gesetz zur finanziellen Entlastung für Angehörige von Pflegebedürftigen ab, das der Bundestag am 7.11. verabschiedet hat. |
Unterhaltspflicht erst ab 100.000 EUR Jahreseinkommen
Danach sollen Sozialhilfeträger künftig auf das Einkommen der Kinder pflegebedürftiger Eltern erst dann zurückgreifen dürfen, wenn ihr Bruttoeinkommen 100.000 EUR übersteigt. Umgekehrt gilt dies auch für Eltern mit volljährigen, pflegebedürftigen Kindern. Der Nachranggrundsatz der Sozialhilfe wird damit eingeschränkt.
Vermutungsregel zur Bürokratieentlastung
Gesetzlich geregelt wird die Entlastung über eine Vermutungsregel. Nur in Ausnahmefällen, in denen der Träger ein Einkommen über der Schwelle vermutet, müssen Betroffene ihr Einkommen offenlegen ‒ dies soll Bürger und Verwaltung entlasten.
Unterstützung für Ältere, Entlastung für Jüngere
Bisherige Rechtslage: Wenn Pflegebedürftige die Kosten nicht allein aufbringen können, werden in der Regel ihre erwachsenen Angehörigen zu Unterhaltszahlungen verpflichtet. Um die jüngere Generation zu entlasten, hat der Bundestag die Einkommensgrenze eingeführt ‒ so wie sie bereits jetzt für Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gilt.
Mehr Teilhabe für Menschen mit Behinderungen
Von den Neuregelungen profitieren auch Menschen, deren Angehörige aufgrund einer Behinderung Anspruch auf Eingliederungshilfe haben, zum Beispiel für Gebärdendolmetschung oder für den Umbau einer barrierefreien Wohnung.
Das Gesetz enthält zudem weitere Verbesserungen für Menschen mit Behinderung: so erhalten sie intensivere Teilhabeberatung und ein Budget für Ausbildung, um leichter eine reguläre Berufsbildung antreten zu können.