· Fachbeitrag · Elternunterhalt
Eigenheim muss nicht für Elternunterhalt verkauft werden
| Der Wert einer selbstgenutzten Immobilie bleibt bei der Bemessung des Altersvorsorgevermögens eines auf Elternunterhalt in Anspruch genommenen Unterhaltspflichtigen grundsätzlich unberücksichtigt. |
Eine selbstgenutzte Immobilie muss beim Elternunterhalt nicht verwertet werden, wenn nach den individuellen Verhältnissen das Wohneigentum angemessen ist (BGH 7.8.13, XII ZB 269/12, Abruf-Nr. 132721).
Weiterführender Hinweis
- Wir berichten ausführlich über diese BGH-Entscheidung in SR 2/13
Quelle: Ausgabe 01 / 2013 | Seite 1 | ID 42338899