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· Fachbeitrag · Elternunterhalt

Eigenheim muss nicht für Elternunterhalt verkauft werden

| Der Wert einer selbstgenutzten Immobilie bleibt bei der Bemessung des Altersvorsorgevermögens eines auf Elternunterhalt in Anspruch genommenen Unterhaltspflichtigen grundsätzlich unberücksichtigt. |

 

Eine selbstgenutzte Immobilie muss beim Elternunterhalt nicht verwertet werden, wenn nach den individuellen Verhältnissen das Wohneigentum angemessen ist (BGH 7.8.13, XII ZB 269/12, Abruf-Nr. 132721).

 

Weiterführender Hinweis

  • Wir berichten ausführlich über diese BGH-Entscheidung in SR 2/13
Quelle: Ausgabe 01 / 2013 | Seite 1 | ID 42338899