Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww

· Nachricht · Erbrecht

Grundbuchamt darf unterstellen, dass eine Frau auch mit 59 Jahren noch schwanger werden kann

| Bestimmt ein Erbvertrag bereits vorhandene und auch künftige Kinder einer Erbin zu Nacherben, kann das Grundbuchamt bei der Umschreibung eines zum Nachlass gehörenden Grundstücks auf die mittlerweile 59 Jahre alte Erbin auch im Hinblick auf eine künftige Schwangerschaft der Erbin noch auf der Aufnahme eines Nacherbenvermerks in das Grundbuch zu bestehen haben. Ein solcher Vermerk sichert zugunsten des Nacherben den Erwerb des Grundstücks bis zum Eintritt des Nacherbfalls. Das hat das OLG Hamm entschieden (15.12.15, 15 W 514/15). |

 

Nach den von der Reproduktionsmedizin geschaffenen Möglichkeiten könnten heute Frauen auch jenseits der Menopause noch schwanger werden. Die Angabe der Beteiligten, dass sie eine künstliche Befruchtung in Zukunft nicht plane, gebe insoweit lediglich ihre Motivationslage wieder und stelle keine dem Nachweis zugängliche Tatsache dar.

Quelle: ID 43890346