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· Fachbeitrag · Arbeitsrecht

Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wird überarbeitet

| Auf der Grundlage von Expertengesprächen im Bundesministerium für Arbeit und Soziales im April 2015 wird ein Referentenentwurf zur Novellierung des BGG und angrenzender Gesetze vorbereitet. |

 

So soll u.a. die Barrierefreiheit im Alltag gestärkt und Regelungen zur Verwendung von einfacher und verständlicher Sprache und zur Verwendung von leichter Sprache, z.B. zur Erläuterung eines Bescheids oder Vordrucks, eingeführt werden.

 

Überlegt wird auch, bei der Behindertenbeauftragten eine Schlichtungsstelle und ein Schlichtungsverfahren einzuführen. Damit könnte ein Vorverfahren vor Verbandsklagen ersetzen werden (§ 13 BGG). Eine ausführliche Übersicht über die möglichen Schwerpunkte der Novelle stellt das Ministerium hier bereit: http://bit.ly/1farfU1.de Weitere Informationen zu den geplanten Neuerungen sind auf www.bmas.de und dem Internetportal www.einfach-teilhaben.de („BGG“ in Suchfenster eingeben) abrufbar.

 

Weiterführender Hinweis

  • Leichte Sprache für Mandanten im Sozialrecht, SR 14, 183
Quelle: Ausgabe 08 / 2015 | Seite 130 | ID 43513981