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· Nachricht · Betreuung

Initiative „Demenz Partner“ vermittelt Wissen

| Erkrankt der Partner an Demenz, ermöglichen Ehepartner und Angehörige, dass die Betroffenen lange daheim versorgt werden können. Im Rahmen der Aktion der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e.V. (DAlzG) werden „Demenz Partner=“ geschult. Damit soll das Wissen über die Erkrankung vertieft und der Umgang mit Erkrankten erleichtert werden. |

 

Die DAlzG (www.deutsche-alzheimer.de, Alzheimer-Telefon: 030 259 37 95 14) wird dabei vom Bundesministerium für Gesundheit unterstützt und hat ein spezielles Portal (www.demenz-partner.de) hierzu eingerichtet. Interessierte nehmen an einem 90-minütigen kostenlosen Kompaktkurs Demenz bzw. einer vergleichbaren Informationsveranstaltung teil. Dabei lernen die Teilnehmer Grundlagen zum Krankheitsbild, wie sich Erkrankte fühlen können und im Alltag eingeschränkt sind, wie sie unterstützt werden können und was dies für Angehörige bedeutet. Ein kurzes Video über eine von dem Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) organisierte Veranstaltung gibt einen Einblick in Ablauf und Kursinhalte (https://youtu.be/i0FpkXWkot8).

 

PRAXISTIPP | Anwälte mit Schwerpunkt im Pflege- oder Seniorenrecht können als Serviceleistung die Teilnahme an solchen Veranstaltungen für Mandanten oder Gruppen (z. B. auch Seniorenvereine) organisieren.

 

Weiterführende Hinweise

  • Betreutes Wohnen wegen Demenz als außergewöhnliche Belastung, SR 18, 57
  • Wenn der Versicherte demenzkrank wird, SR 16, 39
Quelle: Ausgabe 01 / 2019 | Seite 1 | ID 45631770