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· Nachricht · BGH stärkt Rechte von Heimbewohnern

Pflegeheimen dürfen Preise nicht von sich aus und ohne Zustimmung der Bewohner erhöhen

| Der BGH hat in einem Grundsatzurteil die Rechte von Heimbewohnern gestärkt. Betreiber von Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen dürfen die Preise nicht durch einseitige Erklärung und ohne Zustimmung der Bewohnerinnen und Bewohner erhöhen (z.B. wenn sich die Betriebskosten ändern). Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen eine entsprechende und verbreitete Klausel in Heimverträgen ( BGH 12.5.16, III ZR 279/15 ). |

 

Dies gilt unabhängig davon, ob der Bewohner Leistungen der Sozialversicherung erhält oder selbst zahlen muss. Die Vorinstanz hatte dies noch anders gesehen.

Quelle: ID 44118914