· Fachbeitrag · Bundesverfassungsgericht
Geringere Leistungen für pflegende Angehörige verfassungsgemäß
| Die geringeren Geldleistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung bei häuslicher Pflege durch Familienangehörige gegenüber den Geldleistungen beim Einsatz bezahlter Pflegekräfte verstoßen nicht gegen das Grundgesetz ( BverfG 26.3.14, 1 BvR 1133/12, Abruf-Nr. 141379 ). |
Weder der Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) noch der Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 Abs. 1 GG) erfordert eine Anhebung des Pflegegeldes auf das Niveau der Pflegesachleistung. Das Pflegegeld ist nicht als Entgelt ausgestaltet. Beim Pflegegeld liegt der Gedanke zugrunde, dass familiäre, nachbarschaftliche oder ehrenamtliche Pflege unentgeltlich erbracht wird. Die gegenseitige Beistandspflicht von Familienangehörigen rechtfertigt es, das Pflegegeld in vergleichsweise niedrigerer Höhe zu gewähren.