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· Nachricht · Mandanten fragen

Schuldbeitritt mit unbegrenzter Mithaftung

| Mein Vater ist leider zu einem Pflegefall geworden. Ich habe deshalb mit einer Pflegeeinrichtung einen Heimvertrag abgeschlossen. Ich musste einen Haufen Papiere unterschreiben. Bei nachträglicher Überprüfung habe ich festgestellt, dass ich unter anderem ein Formular mit einer Schuldbeitrittserklärung unterschrieben hatte, in dem ich mich zur unbegrenzten Mithaftung für die Pflegekosten verpflichtete. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das korrekt ist, zumal ich nicht auf die weitreichende Konsequenz der Haftung hingewiesen worden bin. |

 

Trotz Bestehen einer Pflegeversicherung sind die Kosten, die durch den Eigenanteil entstehen, in der Regel sehr hoch. Pflegeeinrichtungen versuchen daher, durch Vereinbarung eine Mithaftung von Angehörigen oder Ehrenamtlichen in Form einer Schuldbeitrittserklärung zu erreichen.

 

Grundsätzlich sind Vereinbarungen über die Mithaftung in Form der Schuldbeitrittserklärung nicht unwirksam. Nach einer Entscheidung des pfälzischen OLG Zweibrücken ist eine unbegrenzte Mithaftung aber nicht zulässig. Die Mithaftung darf das Zweifache der auf einen Monat entfallenden Entgelte nicht übersteigen. Das OLG hat hier insbesondere auf die Zwangslage hingewiesen, in der sich Angehörige beim Abschluss eines Heimvertrages oft befinden (OLG Zweibrücken 23.7.14, 1 U 143/13, Abruf-Nr. 201384).

Quelle: Ausgabe 07 / 2018 | Seite 109 | ID 45332251