Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww

· Nachricht · Vorsorgevollmacht

Bevollmächtigte klug für einzelne Aufgabenbereiche wählen

| Wie wichtig eine Vorsorgevollmacht ist und wie leicht sie fehlerhaft erstellt werden kann, war in SR schon häufig Thema. Was ebenso häufig vergessen wird: Wer in seiner Vollmacht verschiedene Bereiche regeln will, sollte gut überlegen, ob er nicht verschiedene Bevollmächtigte einsetzt, die sich jeweils gut auskennen. |

 

In einer Vorsorgevollmacht müssen nicht zwingend nur ein oder zwei Bevollmächtigte oder Ersatzbevollmächtigte benannt werden. Wer verschiedene Bereiche seines Lebens regeln möchte, z. B. Bankgeschäfte, den Kontakt mit Versicherungen oder die Absprache von Behandlungen mit dem Arzt, für den spricht viel dafür, jeweils verschiedene Personen einzusetzen, worauf auch die Stiftung Warentest hinweist (www.test.de/shop/finanztest-hefte/finanztest_10_2018).

 

  • In der Vorsorgevollmacht können verschiedene Aufgabenbereiche festgelegt und hierfür einzelne Bevollmächtigte eingesetzt werden.
  • Auch können gesonderte Vollmachten erstellt werden, die sich jeweils auf den Aufgabenbereich erstrecken und den genauen Umfang bezeichnen.

 

Das ist dann sinnvoll, wenn die Bevollmächtigten beispielsweise beruflich besonderes Wissen und Kompetenzen mitbringen oder geschickt im Umgang mit Behörden oder Finanzen sind. So lassen sich gezielt die geeignetsten Personen für bestimmte Aufgaben bestimmen.

 

Zwar besteht auch die Möglichkeit, Vorsorgeanwälte als Ersatzbevollmächtigte für separate Aufgabenbereiche einzusetzen (SR 18, 166). Dies ist aber mit entsprechenden Kosten verbunden, die nicht jeder aufbringen kann.

 

Weiterführende Hinweise

  • Selbst bei eigennützigen Verfügungen: Kontrollbetreuung nur bei wichtigen Gründen, SR 18, 166
  • Arbeitshilfe: Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung: Rechtlich sicher ins Alter, Abruf-Nr.: 44038160
Quelle: Ausgabe 02 / 2019 | Seite 19 | ID 45564281