· Nachricht · Aktuelle Gesetzgebung
Entlastung für Betriebsrenten wird Freitag abschließend im Bundesrat beraten
| Nur eine Woche nach dem Bundestag wird sich auch der Bundesrat abschließend mit der Entlastung der Betriebsrenten von der so genannten Doppelverbeitragung befassen. Billigt er das Gesetz, kann es nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt wie geplant noch zum 1.1.20 in Kraft treten. |
Freibetrag statt Freigrenze
Das Gesetz führt einen dynamischen Freibetrag von zunächst 159,25 Euro für Einkommen aus der betrieblichen Altersversorgung ein. Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung würden dann erst ab einer höheren Betriebsrente anfallen. Der neue Freibetrag verändert sich künftig jährlich mit der Lohnentwicklung.
Bislang gibt es lediglich eine so genannte Freigrenze in Höhe von 155,75 Euro: Betriebsrenten bis zu dieser Summe blieben gänzlich beitragsfrei. Wer jedoch mehr Betriebsrente bekam, musste dann auf die komplette Summe den Krankenkassenbeitrag bezahlen.
Unterschiedliche Auswirkungen
Nach Einschätzung der Bundesregierung summiert sich die Entlastung auf rund 1,2 Milliarden Euro, etwa vier Millionen Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner könnten davon profitieren.
Rentnerinnen und Rentner mit sehr kleinen Betriebsrenten bräuchten ab dem kommendem Jahr gar keine Beiträge mehr zu zahlen, für andere soll sich der Beitragssatz reduzieren: Rund 60 Prozent der Betroffenen müssen künftig maximal die Hälfte des bisherigen aus der Betriebsrente berechneten Krankenversicherungsbeitrag leisten. Wer eine höhere Betriebsrente bezieht, wird nach Angaben der Bundesregierung um 300 Euro jährlich entlastet.
Der Freibetrag gilt für monatliche Zahlungen ebenso wie für einmalige Kapitalauszahlungen. In der sozialen Pflegeversicherung bleibt die bisherige Rechtslage bestehen.
Jährliche Mindereinnahmen von 1,2 Milliarden Euro
Die Koalition rechnet mit Mindereinnahmen von 1,2 Milliarden Euro jährlich für die gesetzliche Krankenversicherung. Sie sollen 2020 komplett aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds finanziert werden. Von 2021 bis 2023 sollen die fehlenden Beträge noch teilweise aus dem Gesundheitsfonds bereitgestellt und stufenweise zurückgeführt werden. Ab 2024 müssen die Krankenkassen die Beitragsausfälle in voller Höhe selbst tragen.
Bundesrat hatte sich schon im April für Entlastung eingesetzt
Im April dieses Jahres hatte der Bundesrat mit einer Entschließung die Bundesregierung aufgefordert, die Doppelverbeitragung abzuschaffen.
Quelle | Bundesrat