· Nachricht · Außergewöhnliche Belastung
Sterbegeld und Beerdigungskosten: Hängen sie zusammen?
| Bekommt der Nachkomme eines verstorbenen Angehörigen Sterbegeld, das er versteuern muss, kann er im Gegenzug auch Beerdigungskosten steuermindernd als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Diese Auffassung vertritt das FG Düsseldorf. |
Nach Auffassung des FG hat die Rechtsprechung bisher nur bei steuerfreien Sterbegeldleistungen eine Anrechnung auf die Beerdigungskosten vorgenommen (BFH 19.10.90, III R 93/87). Die Beerdigungskosten sind deswegen in voller Höhe als außergewöhnliche Belastung abziehbar, wenn der Sterbegeldbezug seinerseits steuerpflichtig ist (FG Düsseldorf 15.6.20, 11 K 2024/18 E, Abruf-Nr. 216861). Das FG hat die Revision zum BFH zugelassen. Bei Redaktionsschluss lag aber noch kein Aktenzeichen vor.
Quelle: Ausgabe 11 / 2020 | Seite 181 | ID 46923473