· Fachbeitrag · Haushaltsnahe Dienstleistung
Unterbringung im Heim: Setzt § 35a Küche im Zimmer voraus?
| Wer in einem Heim für Pflege- und Betreuungsleistungen zahlen muss, kann dafür eine Steueranrechnung nach § 35a EStG geltend machen. Voraussetzung ist ein eigener Haushalt. Das FG Hessen verlangt dafür, dass in dem Raum oder Appartement auch eine Kochgelegenheit vorhanden ist. Die Revision zum BFH wurde zugelassen. Dieser muss nun klären, ob es genügt, wenn auf der Etage eine Wohnküche vorhanden ist. |
PRAXISHINWEISE |
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Quelle: Ausgabe 07 / 2017 | Seite 111 | ID 44761696