· Nachricht · Rentennachzahlung
Kein § 34 EStG bei Nachzahlung über zwei Veranlagungszeiträume
| Der ermäßigte Steuersatz nach § 34 EStG findet keine Anwendung auf eine Rentennachzahlung, die sich auf zwei Veranlagungszeiträume bezieht, wenn die Nachzahlung im zweiten Veranlagungszeitraum erfolgt. |
Das folgt aus einer Entschscheidung des FG Münster (19.9.19, 5 K 371/19 E, Abruf-Nr. 211746).
Quelle: Ausgabe 12 / 2019 | Seite 201 | ID 46230562