16.10.2020 · Fachbeitrag ·
Krankengeld
Regelmäßig zahlt die Krankenkasse kein Krankengeld, wenn ihr die AU-Bescheinigung nicht rechtzeitig vorlag. Ihr Mandant trägt aber keine Schuld, wenn sein Arzt kurzfristig einen Termin verschiebt und die Bescheinigung deshalb verspätet zugeht. Das hat das SG München entschieden.
14.10.2020 · Nachricht · Krankschreibung
Ab Januar 2021 soll die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) die gelbe Krankmeldung ersetzen. Aber immer noch verfügen nicht alle Arztpraxen über die entsprechende IT-Struktur, um eine eAU digital ...
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02.10.2020 · Nachricht ·
Fahrerlaubnis
Oft müssen sich Anwälte mit entzogenen Führerscheinen beschäftigen. Will die Behörde gutachterlich prüfen lassen, ob Ihr Mandant noch fahren kann, sollten Sie darauf achten, dass die sog. Beibringungsanordnung ...
02.10.2020 · Fachbeitrag ·
Prozessrecht
Der BGH hat einmal mehr verdeutlicht, welche Anforderungen an den Vortrag des Geschädigten zu stellen sind. Verlangt der Geschädigte Schadenersatz wegen Verletzung seines Körpers oder seiner Gesundheit, kann von ihm keine genaue Kenntnis medizinischer Zusammenhänge erwartet und gefordert werden. Ihm fehlt insoweit das nötige Fachwissen. Er ist nicht verpflichtet, sich medizinisches Fachwissen anzueignen, um den Prozess ordnungsgemäß zu führen.
02.10.2020 · Nachricht ·
Haftungsrecht
Stolpert ein Fußgänger über ein gut sichtbares Hindernis auf dem Gehweg, welches er zuerst wahrgenommen, aber anschließend vergessen hat, hat er keinen Anspruch auf Schmerzensgeld. Darauf hat das OLG Köln ...
02.10.2020 · Nachricht · Aktuelles
Seit dem 1.10.20 erhalten gesetzlich Krankenversicherte mehr Geld von der Krankenkasse für Zahnersatz. Die Festzuschüsse für die Regelversorgung erhöhen sich jeweils um 10%. Wichtig für höhere Festzuschüsse ...
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29.09.2020 · Nachricht ·
Prozesskostenhilfe
Viele ältere Menschen haben Vermögen gebildet. Wollen sie Prozesskostenhilfe (PKH) beantragen, darf ein Freibetrag von 5.000 EUR (für eine
Einzelperson) nicht überschritten werden. Viele Mandanten gehen davon aus, dass sie aufgrund der Regelungen zur Corona-Pandemie (§ 141 SGB XII) mehr Geld haben dürfen. Bevollmächtigte sollten klarstellen, dass dies nicht der Fall ist. Und zwar auch dann nicht, wenn sie private Pflegeleistungen bezahlen müssen, die das Vermögen zeitnah aufzehren.