· Fachbeitrag · Krankenversicherung
Unwirksame Klausel zur Erstattung von Hilfsmitteln
| Die Leistungsbegrenzung in Ziffer 2.1.1. des Tarifs ASZ/SB 30, dass die Kosten für Hilfsmittel „in einfacher Ausführung“ erstattungsfähig sind, ist unwirksam. |
Diese Entscheidung traf das LG Dortmund (29.11.12, 2 O 220/12, Abruf-Nr. 131290). In dem betreffenden Fall hatte der VN daher Anspruch auf Kostenerstattung für die Anschaffung eines Spezialrollstuhls mit Anschubhilfe.
Quelle: Ausgabe 01 / 2013 | Seite 1 | ID 42249110