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· Fachbeitrag · Krankheit

Patientenverfügungen müssen aktuell und rechtssicher sein

| Am 1.9.15 fand zum zweiten Mal der „Tag der Patientenverfügung“ statt. Der VorsorgeAnwalt e.V. weist aktuell darauf hin, dass nach wie vor über Schwierigkeiten mit Ärzten und Krankenhäusern beim Umgang mit Patientenverfügungen berichtet wird. Daher ist eine juristisch präzise und zweifelsfrei formulierte Patientenverfügung notwendig. |

 

Vor 2009 (Inkrafttreten Patientenverfügungsgesetz) erstellte Verfügungen sollten auf jeden Fall überprüft werden. Weiterhin kann eine Verfügung nach Diagnosen vorausschauend ergänzt und konkretisiert werden. Behandelnde Ärzte und Palliativmediziner erläutern perspektivisch notwendige Therapiemaßnahmen und Medikamente, sodass der Verfügende frühzeitig bestimmen kann, welche Behandlungen er wünscht oder ablehnt. Verfügungen sollten in regelmäßigen Abständen (z.B. alle fünf Jahre) überprüft werden. Bei Gesetzesänderungen empfiehlt sich eine frühere Kontrolle.

 

PRAXISHINWEIS | Beratende Unterstützung hinsichtlich des Änderungsbedarfs einer individuellen Verfügung erhält man u.a. hier:

 

Weiterführender Hinweis

  • Patientenverfügungen richtig gestalten, SR 14, 98
Quelle: Ausgabe 11 / 2015 | Seite 182 | ID 43626278