· Fachbeitrag · Sterbehilfe
Ehepaar erhält keine Arzneimittel für gemeinschaftlichen Suizid
| Das VG Köln hat einem Ehepaar, dass gemeinschaftlichen Suizid begehen will, die Erlaubnis zum Erwerb einer tödlichen Dosis Natrium-Pentobarbital versagt ( VG Köln 14.12.15, 7 K 14/15, Abruf-Nr. 146349 ). |
Obwohl beide keine erheblichen Erkrankungen hatten, spürten sie ein Nachlassen der körperlichen und geistigen Kräfte. Sie wollten sich und ihren Angehörigen einen jahrelangen Verfall und qualvollen Tod ersparen. Deshalb hatten sie beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb einer tödlichen Dosis Natrium-Pentobarbital nach dem Betäubungsmittelgesetz beantragt. Diesen Antrag lehnte das BfArM ab.
Das VG Köln stimmte dem BfArM zu. Eine Erlaubnis kann nur erteilt werden, wenn sie mit dem Zweck des Gesetzes vereinbar sei. Es solle die notwendige medizinische Versorgung der Bevölkerung sicherstellen. Dies sei bei einer Erlaubnis zum Erwerb der tödlichen Substanz nicht der Fall. Weder aus den Grundrechten noch aus der Europäischen Menschenrechtskonvention ergebe sich ein Recht auf eine solche staatliche Erlaubnis