09.02.2015 · Fachbeitrag ·
Akquise
Die Beratung älterer Mandanten in Form von Veranstaltungen birgt Vorzüge: Interessenten sind häufig lokal erreichbar, der Beratungsbedarf nimmt stetig zu und Sie erreichen große Zielgruppen. Folgemandate können hieraus erwachsen, ferner sind Vorträge werbewirksam auf Internetseiten und Social Media-Kanälen einsetzbar. Der Beitrag zeigt, wie man Themen findet, informative Inhalte zusammenstellt und Veranstaltungen erfolgreich durchführt.
09.02.2015 · Fachbeitrag ·
Vorsorge
Seit dem 1.1.15 gilt ein niedrigerer einheitlicher Beitragssatz der Krankenkassen (14,6 Prozent statt 15,5 Prozent). Gleichzeitig können die Kassen einen individuellen Zusatzbeitrag verlangen (§ 242, § 242a SGB V), ...
09.02.2015 · Fachbeitrag ·
Elternunterhalt
1. Verbleibt dem unterhaltspflichtigen Kind, das über geringere Einkünfte als sein Ehegatte verfügt und dessen Leistungsfähigkeit zur Zahlung von Elternunterhalt auf der Grundlage eines individuellen Familienbedarfs ...
09.02.2015 · Fachbeitrag ·
Online-Seminar
Lassen Sie sich am 10. März 2015 von 13.00 bis 15.00 Uhr von Raschid Bouabba bequem an Ihrem PC über alles Wichtige zum neuen Mindestlohn informieren und erfahren Sie, wie Sie mit den in der Praxis aufgetauchten Fragen richtig umgehen.
09.02.2015 · Fachbeitrag ·
Nichteheliche Lebensgemeinschaft
Nicht selten werden Ehen, z.B. nachdem die Kinder aus dem Haus sind, geschieden. Mit einem neuen Lebenspartner wird dann oft weder eine Ehe noch ein Partnerschaftsvertrag geschlossen. Man lebt in nichtehelicher ...
22.01.2015 · Nachricht · AGG
Ein Polizeibeamter, der meint, aufgrund unrechtmäßiger gesetzlicher Regelungen des Landes Nordrhein-Westfalen zu Unrecht vorzeitig in den Ruhestand versetzt worden zu sein, verliert mögliche Schadensersatzansprüche ...
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20.01.2015 · Nachricht · Datenschutz
Der Kläger, der in der Einrichtung der Beklagten stationär behandelt worden ist, nimmt diese und zwei bei ihr angestellte Ärzte auf Schadensersatz in Anspruch. An einen der Ärzte konnte die Klage unter der Klinikanschrift zunächst nicht zugestellt werden, weil der Prozessbevollmächtigte des Klägers den Namen nicht richtig angegeben hatte. Nach der Korrektur des Namens war die Zustellung erfolgreich. Trotzdem verlangte der Kläger von der Klinik Auskunft über die Privatanschrift des betroffenen Arztes. Dies ...
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