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  • · Nachricht · Abgabenordnung

    Finanzamtszinssatz künftig bei 1,8 Prozent

    | Der Zinssatz für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen für Steuerzahler gemäß § 233a AO soll in Zukunft 0,15 Prozent pro Monat betragen. Der Finanzausschuss stimmte dem Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung zu. Der Zinssatz betrug bisher sechs Prozent im Jahr. Mit der Neuregelung wird den Forderungen des BVerfG Rechnung getragen, den Zinssatz für diese Zinsen ab 01.01.2019 rückwirkend verfassungskonform auszugestalten. |

     

    Für den zuvor mit zwei Änderungsanträgen der Koalitionsfraktionen geänderten Entwurf stimmten die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (20/1633, Abruf-Nr. 229873). Die CDU/CSU und die AfD-Fraktion lehnten den Entwurf ab, die Fraktion Die Linke enthielt sich. Ein Entschließungsantrag der CDU/CSU-Fraktion wurde ebenso abgelehnt wie ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/685) zu dem Thema. Die Unionsfraktion wollte u. a. erreichen, dass auch Stundungs-, Prozess- und Aussetzungszinsen angepasst werden. Abgelehnt wurde zudem ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion (20/1744), die den Zinssatz flexibilisieren wollte. Danach sollte sich der Zinssatz am Basiszinssatz gemäß § 247 Bürgerliches Gesetzbuch orientieren. Darauf sollte ein Aufschlag von zwei Prozentpunkten erhoben werden.

    Quelle: ID 48424240