Die Verlustverrechnung bei Termingeschäften ist seit 2021 noch schlechter als die bei den anderen Einkünften aus Kapitalvermögen. Haben Sie Verluste aus Termingeschäften erlitten, können Sie diese nur noch in Höhe von 20.000 Euro mit Gewinnen aus Termingeschäften oder mit Erlösen aus Stillhalterprämien verrechnen. So steht es in § 20 Abs. 6 S. 5 EStG. Der BFH hat jetzt eine Entscheidung des FG Rheinland-Pfalz bestätigt, das Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit dieser Verlustverrechnung geäußert hatte.
Ein Leser hat 2008 in einen Fonds investiert und hält die Anteile bis heute. Bei diesen bestandsgeschützten Altanteilen unterliegt nur die seit dem 01.01.2018 eingetretene Wertveränderung der Besteuerung.
„Nach einer wirksamen erstmaligen Antragstellung ist das Vorliegen der materiell-rechtlichen Antragsvoraussetzungen gemäß § 32d Abs. 2 Nr. 3 S. 1 Buchst. a und b EStG in den folgenden vier Veranlagungszeiträumen ...
Sie ist zurück. Nach zwei Jahren Pause berechnen Banken wieder eine steuerliche Vorauszahlung auf thesaurierende Fonds, somit auch auf ETF. Entsprechend mussten Anleger seit Januar die sog. Vorabpauschale ans Finanzamt abführen. Grund dafür? Die Rückkehr der Zinsen. Für 2021 und 2022 fiel der von der Bundesbank veröffentlichte Basiszins, mit dem die Pauschale berechnet wird, negativ aus. 2023 kletterte er auf 2,55 Prozent und 2024 liegt er bei 2,29 Prozent, wodurch die Abgabe an den Fiskus für zahlreiche ...
Nach § 5a Abs. 4 S. 5 EStG geht bei der unentgeltlichen Übertragung eines Mitunternehmeranteils zum Buchwert ein festgestellter Unterschiedsbetrag auf den Rechtsnachfolger über. Doch darf diese, im Jahr 2021 in Kraft ...
Die Verlustverrechnung bei Termingeschäften ist seit 2021 noch schlechter als die bei den anderen Einkünften aus Kapitalvermögen. Haben Sie Verluste aus Termingeschäften erlitten, können Sie diese nur noch in Höhe ...
Die 2 wichtigsten Reformen des Jahres aus Erbfolgesicht
Der Entwurf zum Jahressteuergesetz 2024 liegt auf dem Tisch. Und er hält einige Änderungen bereit, auf die Sie Ihre Mandanten jetzt vorbereiten sollten. ErbBstg Erbfolgebesteuerung stellt sie Ihnen zusammen mit den wichtigsten Neuerungen des Wachstumschancengesetzes in einem 2-in1-Update vor.
Die 2 „Supergesetze“ 2024 – praxisgerecht aufbereitet
Gerade wurde das Wachstumschancengesetz verkündet – schon liegt der Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2024 auf dem Tisch. Der Themenschwerpunkt von GStB Gestaltende Steuerberatung gibt Ihnen brandaktuelle Gestaltungstipps zu den beiden wichtigsten Reformen des Jahres.
Handelt es sich bei § 32d Abs. 2 Nr. 3 S. 4 EStG um eine Fiktion zur Verfahrensvereinfachung für das Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen oder um eine Nachweiserleichterung, die das tatsächliche Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen nicht ersetzt? Diese Frage muss der BFH klären.