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  • 19.09.2014 · Fachbeitrag · Abschreibung

    An die AfA-Tabellen sind nur die Finanzämter gebunden

    | Die amtlichen Abschreibungstabellen (AfA-Tabellen) haben für die Finanzämter den Charakter einer verbindlichen Dienstanweisung. Für Steuerzahler handelt es sich dagegen um ein Angebot der Verwaltung, so das FG Niedersachsen. Die Steuerzahler selbst können deshalb auch kürzere Abschreibungsfristen darlegen. |