19.09.2014 · Fachbeitrag · Abschreibung
An die AfA-Tabellen sind nur die Finanzämter gebunden
| Die amtlichen Abschreibungstabellen (AfA-Tabellen) haben für die Finanzämter den Charakter einer verbindlichen Dienstanweisung. Für Steuerzahler handelt es sich dagegen um ein Angebot der Verwaltung, so das FG Niedersachsen. Die Steuerzahler selbst können deshalb auch kürzere Abschreibungsfristen darlegen. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses SSP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 12,00 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig