Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Adventskalender Tür Nr. 16

    Gesetzgeber erhöht Höchstbetrag: 126 Euro mehr Unterhaltsleistungen steuerlich geltend machen

    | Wer unterhaltsberechtigte Angehörige oder bei unverheirateten Paaren den Freund oder die Freundin finanziell unterstützt, kann seinen Beitrag noch in diesem Jahr steuerlich wirksam erhöhen. Möglich macht das eine kurzfristig erfolgte Gesetzesänderung, mit der der abzugsfähige Unterhaltshöchstbetrag von 8.004 Euro auf 8.130 Euro erhöht worden ist. |

     

    Hintergrund | Bundesrat und Bundestag haben am 28. und 29. November 2013 das AIFM-Steueranpassungsgesetz beschlossen. Darin enthalten: Eine rückwirkende Erhöhung des Höchstbetrags nach § 33a Einkommensteuergesetz auf 8.130 Euro.

     

    Steuerzahler können nun noch bis zum Jahresende 2013 ihre Aufwendungen für den Unterhalt auf bis zu 8.130 Euro steuerlich wirksam anheben. Der Abzug funktioniert, wenn der Geber oder dessen Ehegatte gegenüber dem Leistungsempfänger unterhaltsverpflichtet ist. Damit profitieren beispielsweise Eltern, die für ihre Kinder keinen Anspruch auf Kindergeld mehr haben. Umgekehrt wird auch die Unterstützung der Elterngeneration steuerlich gefördert. Ebenso können aber auch andere im Haushalt lebende Personen begünstigt sein. Um Nachweisprobleme gegenüber dem Finanzamt zu vermeiden, sind Überweisungen ideal. Dies gilt vor allem, wenn die Leistungen ins Ausland gehen. Kein Nachweisproblem hat, wer Personen unterstützt, mit denen er im Haushalt zusammenlebt. Er kann stets den Höchstbetrag geltend machen.

    Quelle: ID 42445771