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  • · Nachricht · Adventskalender Tür Nr. 18

    Dauerpendler: Telefonate mit Angehörigen als Werbungskosten absetzbar

    | Befinden Sie sich auf einer beruflichen Auswärtstätigkeit, dürfen Sie Kosten für private Telefonate steuermindernd als Werbungskosten geltend machen. Diese Steuerspar-Möglichkeit ist höchstrichterlich abgesegnet durch ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH). |

     

    Den Werbungskostenabzug für die privaten Telefonate begründet der BFH wie folgt: „Die privaten Gründe der Kontaktaufnahme (= private Telefonate) werden durch die berufliche Auswärtstätigkeit überlagert. Denn bei einer Abwesenheitsdauer von mindestens einer Woche sind die privaten Dinge aus der Ferne nur durch Mehrkosten für Telefonate zu regeln“ (BFH, Urteil vom 5.7.2012, Az. VI R 50/10; Abruf-Nr. 123803). Der BFH lässt die privaten Telefonkosten also zum Werbungskostenabzug zu, wenn die berufliche Auswärtstätigkeit mindestens eine Woche dauert (sieben Tage).

     

    PRAXISHINWEIS | Viele Arbeitnehmer telefonieren mit einem Handy, bei dem die Kosten mit einer Flatrate abgegolten sind. Um hier einen geschätzten Anteil als Werbungskosten ermitteln zu können, sollten Sie aufzeichnen, an welchen Tagen Sie mit der Familie wie viele Minuten telefoniert haben. Ohne solche Aufzeichnungen wird das Finanzamt die Telefonkosten nach fiskalischen Erwägungen schätzen - also deutlich niedriger als Sie.

    Quelle: ID 42445803