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  • · Nachricht · Arbeitszimmer

    JStG 2020: Auch Sachverständige fordern Steuerentlastung fürs Home Office

    | Mehrere Sachverständige haben den Vorschlag des Bundesrats unterstützt, das Jahressteuergesetz 2020 zu ergänzen und Aufwendungen für das Home Office steuerlich besser anzuerkennen. SSP fasst zusammen, was sich im Finanzausschuss am 26.10.2020 getan hat. |

     

    Die Deutsche Steuergewerkschaft erklärte, dass es nicht sein könne, dass eine wohlhabende Immobiliensituation mit einem eigenen Arbeitszimmer zum Steuerabzug führe, während das Steuerrecht das notwendige Arbeiten in der „Schreib-Ecke“ völlig ausblende. Dies würden die Betroffenen als höchst ungerecht empfinden. Zudem sei es den Finanzämtern nicht zumutbar, vermutlich in Millionen von Fällen das Vorliegen eines echten Arbeitszimmers aufwendig prüfen zu müssen. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund zeigte sich der Prüfbitte des Bundesrats gegenüber aufgeschlossen. Es müsse angesichts der kurzen Frist wenigstens eine Übergangslösung gefunden werden, z. B. eine Steuerbefreiung von Pauschalzahlungen des Arbeitgebers bzw. ein pauschaler Freibetrag in Höhe von 50 Euro pro Monat. Professorin Deborah Schanz (Ludwig-Maximilians-Universität München) hielt eine temporäre, vereinfachte steuerliche Anerkennung der durch das Home Office entstandenen Aufwendungen für erforderlich. Der Ansatz von Werbungskosten unabhängig vom Vorhandensein eines Arbeitszimmers sei aus Gründen der Gerechtigkeit sinnvoll, damit „der Abzug auch weniger Vermögenden, die über eine geringe Anzahl von Wohnräumen verfügen, zur Verfügung steht“.

     

    Weiterführender Hinweis

    • Stetllungnahme/Vorschläge des Bundesrats zum Jahressteuergesetz 2020 (Drs 19/23551) → Abruf-Nr. 218625
    Quelle: ID 46960032