· Fachbeitrag · Arbeitszimmer
Wann liegt ein außerhäusliches Zimmer bzw. eine Betriebsstätte mit vollem Kostenabzug vor?
von StB Dipl.-Finw. Michael Heuser, Alfter/Bonn
| Anders als häusliche Arbeitszimmer unterliegen außerhäusliche Arbeitszimmer im Eigenheim in Bezug auf die Werbungskosten keiner Abzugsbeschränkung der Höhe nach. Gleiches gilt, wenn im Eigenheim die Betriebsstätte belegen ist (hier: Betriebsausgabenabzug). SSP zeigt den Weg zur Steueroptimierung. |
Wann gilt ein Arbeitszimmer noch als „häuslich“?
Ein häusliches Arbeitszimmer setzt voraus, dass eine innere häusliche Verbindung zum Wohnbereich d. h. mit der privaten Lebenssphäre des Steuerzahlers besteht. Der Begriff „häusliche Sphäre“ wird von der Rechtsprechung sehr weit gefasst (BFH, Urteil vom 13.11.2002, Az. VI R 164/00, Abruf-Nr. 030369). Überhaupt ist die Kasuistik sehr kleinteilig:
- Ein „Zubehörraum“ im Keller, auf dem Dachboden oder im Anbau kann ein häusliches Arbeitszimmer sein (BFH, Urteil vom 26.02.2003, Az. VI R 130/01, Abruf-Nr. 031525 und Urteil vom 11.11.2014, Az. VIII R 3/12, Abruf-Nr. 175134).
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