· Nachricht · Auslandstätigkeit
Dienstreisen in die USA: BMF setzt neue Kaufkraftzuschläge fest
| Müssen Sie dienstbedingt ins Ausland, kann Ihr Arbeitgeber höhere Lebenshaltungskosten vor Ort dadurch abgelten, dass er Ihnen einen Kaufkraftausgleich zahlt. Das BMF hat die nach § 3 Nr. 64 S. 3 EStG steuerfreien Beträge für Taiwan und Teile der USA zum 01.01.2019 angepasst (BMF, Schreiben vom 14.01.2019, Az. IV C 5 ‒ S 2341/19/10001, Abruf-Nr. 206632 ). |
Weiterfühender Hinweis
- Die Gesamtübersicht der Kaufkraftzuschläge finden Sie auf ssp.iww.de → Abruf-Nr. 44976975.
Quelle: ID 45695401