11.12.2014 · Fachbeitrag · Außergewöhnliche Belastung
Beerdigung des Ex-Gatten: Kosten sind keine Unterhaltsleistung
| Muss ein Steuerzahler die Beerdigungskosten für seinen Ex-Ehegatten bezahlen, handelt es nicht um als Sonderausgaben abzugsfähige Unterhaltsleistungen, sondern um eine außergewöhnliche Belastung, die der zumutbaren (Eigen-)Belastung unterliegt, so der BFH. |
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