· Fachbeitrag · Außergewöhnliche Belastung
Behinderungsbedingte Heimunterbringung: Kosten absetzbar
| Kosten für die behinderungsbedingte Unterbringung in einer sozial-therapeutischen Einrichtung sind auch ohne vorab eingeholtes amtsärztliches Attest als außergewöhnliche Belastungen abziehbar. |
Nach Auffassung des Bundesfinanzhofs (BFH) kann die Notwendigkeit der behinderungs- und damit krankheitsbedingten Heimunterbringung auch durch das Gutachten eines fachkundigen Arztes nachgewiesen werden. Im konkreten Fall war ein Steuerzahler wegen Geistesschwäche entmündigt worden und lebt seither in einer sozial-therapeutischen Einrichtung für geistig behinderte Menschen. Es wurde ein Betreuer bestellt. Das im Rahmen des Betreuungsverfahrens erstellte nervenärztliche Gutachten eines Arztes für Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie reichte dem BFH steuerlich als Nachweis aus (Urteil vom 9.12.2010, Az: VI R 14/09; Abruf-Nr. 111069).