· Fachbeitrag · Außergewöhnliche Belastung
Besuch einer Schule für Hochbegabte ist steuerlich absetzbar
| Muss ein Kind nachweislich aus therapeutischen Zwecken an einer Einrichtung für Hochbegabte eingeschult werden, dürfen die dafür entstandenen Kosten laut BFH als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden. |
Im konkreten Fall ließen die Eltern ihr hochbegabtes Kind, das bereits zwei Klassen übersprungen hatte und wegen seiner Begabung am Gymnasium nicht Fuß fasste, eine Einrichtung für Hochbegabte in Schottland besuchen. Kosten: Rund 25.000 Euro pro Jahr. Da die Eltern Empfehlungen ihrer Hausärztin, des allgemeinen Sozialdienstes und ein nachträglich erstelltes Attest eines Amtsarztes vorlegen konnten, dass der Besuch therapeutisch notwendig sei, erkannte der BFH die Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen an (Urteil vom 12.5.2011, Az: VI R 37/10; Abruf-Nr. 112749).
PRAXISHINWEIS | Befindet sich die Einrichtung im Ausland, erwartet das Finanzamt in Gutachten bzw. Attesten Aussagen dazu, dass vergleichbare Einrichtungen in Deutschland nicht existieren bzw. aus welchen Gründen sie nicht in Anspruch genommen werden konnten. |