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  • 22.12.2016 · Fachbeitrag · Außergewöhnliche Belastung

    BFH: Elterngeld des Unterhaltsempfängers verringert Höchstbetrag des Unterstützers

    | Jetzt ist es „BFH-amtlich“. Elterngeld, das eine Person bezieht, die von einem Angehörigen finanziell unterstützt wird, gilt in voller Höhe als Bezug. Dieser mindert den Unterhaltshöchstbetrag des Unterhaltsleistenden. Als Bezug gilt auch der Sockelbetrag beim Elterngeld von 300 Euro, der Eltern zusteht, die vor der Geburt ihres Kindes keine Einkünfte bezogen haben. |