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  • 30.10.2020 · Nachricht · Außergewöhnliche Belastung

    FG Sachsen: Fettabsaugung bei Lipödem ist steuerlich abziehbar

    | Kosten für eine Liposuktion (Fettabsaugung) bei einer Lipödemerkrankung sind schon dann als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt. Ein vorheriges amtsärztliches Gutachten ist nicht (mehr) nötig. Das hat das FG Sachsen klargestellt. Letztlich entscheiden wird aber der BFH. |