30.10.2020 · Nachricht · Außergewöhnliche Belastung
FG Sachsen: Fettabsaugung bei Lipödem ist steuerlich abziehbar
| Kosten für eine Liposuktion (Fettabsaugung) bei einer Lipödemerkrankung sind schon dann als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt. Ein vorheriges amtsärztliches Gutachten ist nicht (mehr) nötig. Das hat das FG Sachsen klargestellt. Letztlich entscheiden wird aber der BFH. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses SSP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 12,00 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig