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  • 17.02.2014 · Fachbeitrag · Außergewöhnliche Belastung

    Größere Aufwendungen können auf mehrere Jahre verteilt werden

    | Erwachsen einem Steuerzahler erhebliche – als außergewöhnliche Belastung abzugsfähige – Aufwendungen und würden diese zum Großteil steuerlich wirkungslos bleiben, weil ihnen keine entsprechenden Einkünfte gegenüberstehen, können die Aufwendungen auf mehrere Jahre verteilt und „steuerlich gerettet“ werden. Das hat das FG Saarland entschieden. |