26.03.2015 · Fachbeitrag · Außergewöhnliche Belastung
Größere Kosten können auf mehrere Jahre verteilt werden
| Erwachsen einem Steuerzahler erhebliche – als außergewöhnliche Belastung abzugsfähige – Aufwendungen und würden diese zum Großteil steuerlich wirkungslos bleiben, weil ihnen keine entsprechenden Einkünfte gegenüberstehen, können die Aufwendungen auf mehrere Jahre verteilt und „steuerlich gerettet“ werden. Diese Entscheidung des FG Saarland ist rechtskräftig geworden, weil das Finanzamt die Revision beim BFH zu spät eingelegt hat. |
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