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  • 21.09.2017 · Nachricht · Außergewöhnliche Belastung

    Künstliche Befruchtung: BFH klärt Eizellenspende im Ausland

    | Entstehen kinderlosen Frauen oder Eheleuten im Ausland Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung per Eizellenspende (intrazytoplasmatischen Spermieninjektion [ICSI]), stellen diese eine außergewöhnliche Belastung dar, wenn die Behandlung mit dem deutschen Embryonenschutzgesetz vereinbar ist. So lautet eine Grundsatzentscheidung des BFH. |