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  • 15.08.2014 · Fachbeitrag · Außergewöhnliche Belastung

    Opfergrenze bei Unterhalt: Ein Investitionsabzugsbetrag mindert das Nettoeinkommen nicht

    | Unterstützen Sie Angehörige, können Sie Ihre Unterhaltsaufwendungen bis maximal 8.354 Euro (2013: 8.130 Euro) als außergewöhnliche Belastung abziehen. Voraussetzung ist, dass Sie selbst über ein entsprechendes Nettoeinkommen oberhalb der Opfergrenze verfügen. Der BFH hat jetzt zu Ihren Gunsten klargestellt, dass ein Investitionsabzugsbetrag Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit nicht mindert. |