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  • 28.02.2013 · Fachbeitrag · Außergewöhnliche Belastung

    Parallele Mietzahlungen bei Unterbringung in Pflegeheim

    | Wer in einem Pflegeheim lebt und in der Anfangsphase noch für die bisherige Wohnung Miete zahlen muss, kann die Miete nicht als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Das Finanzamt darf jedoch in den Monaten der Doppelbelastung die als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG abziehbaren Kosten für das Pflegeheim nicht um eine Haushaltsersparnis mindern. Das hat das FG Rheinland-Pfalz klargestellt (Urteil vom 17.12.2012, Az. 5 K 2017/10; Abruf-Nr. 130454 ). |