28.02.2013 · Fachbeitrag · Außergewöhnliche Belastung
Parallele Mietzahlungen bei Unterbringung in Pflegeheim
| Wer in einem Pflegeheim lebt und in der Anfangsphase noch für die bisherige Wohnung Miete zahlen muss, kann die Miete nicht als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Das Finanzamt darf jedoch in den Monaten der Doppelbelastung die als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG abziehbaren Kosten für das Pflegeheim nicht um eine Haushaltsersparnis mindern. Das hat das FG Rheinland-Pfalz klargestellt (Urteil vom 17.12.2012, Az. 5 K 2017/10; Abruf-Nr. 130454 ). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses SSP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 12,00 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig