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  • 22.09.2016 · Fachbeitrag · Außergewöhnliche Belastung

    Pflegekosten: Abzug auch für nicht qualifizierte Pflegekräfte

    | Steuerzahler, die sich zu Hause pflegen lassen, können Aufwendungen auch dann als außergewöhnliche Belastung abziehen, wenn die Pflege von einer Person erledigt wird, die über keine entsprechende Qualifikation verfügt. Das hat das FG Baden-Württemberg klargestellt. SSP zeigt Ihnen, wie Sie die abziehbaren Lohnkosten berechnen. |