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  • 05.11.2020 · Nachricht · Außergewöhnliche Belastung

    Prozesskosten: Materielle Existenzgrundlage muss in Gefahr sein

    | Prozesskosten stellen dann außergewöhnliche Belastungen dar, wenn Sie ohne die Aufwendungen Gefahr liefen, Ihre Existenzgrundlage zu verlieren und Ihre notwendigen Bedürfnisse nicht mehr befriedigen zu können. „Existenzgrundlage“ ist dabei immer in materieller Hinsicht zu verstehen. Das hat der BFH jetzt noch einmal klargestellt. |