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  • 21.03.2017 · Nachricht · Außergewöhnliche Belastung

    Seminare für Pflegeeltern erkrankter Kinder sind absetzbar

    | Pflegeeltern, die an medizinischen Seminaren teilnehmen, um mit frühtraumatisierten Kindern besser umzugehen, können die Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung abziehen. Das hat das FG Münster klargestellt. |