21.03.2017 · Nachricht · Außergewöhnliche Belastung
Seminare für Pflegeeltern erkrankter Kinder sind absetzbar
| Pflegeeltern, die an medizinischen Seminaren teilnehmen, um mit frühtraumatisierten Kindern besser umzugehen, können die Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung abziehen. Das hat das FG Münster klargestellt. |
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