· Nachricht · Außergewöhnliche Belastung
Tätigkeitsvergütung eines Insolvenzverwalters ist keine außergewöhnliche Belastung
| Ein Steuerzahler, der sich in Privatinsolvenz befindet, kann die zugunsten des Insolvenzverwalters festgesetzte Tätigkeitsvergütung nicht als außergewöhnliche Belastungen absetzen. Das hat der BFH klargestellt. |
Der BFH lehnt den Abzug einer außergewöhnlichen Belastung deshalb ab, weil dem Insolvenzschuldner keine Aufwendungen entstanden sind. Aus seinem Vermögen ist nichts abgeflossen. Die Vergütung wurde lediglich aus der zu verteilenden Insolvenzmasse beglichen (BFH, Urteil vom 16.12.2021, Az. VI R 41/18, Abruf-Nr. 227825).
Quelle: ID 48061649