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  • 12.02.2015 · Fachbeitrag · Außergewöhnliche Belastung

    Umbau einer Dusche wegen Behinderung: Alle Kosten abziehbar

    | Das Finanzamt darf nicht hergehen und beim behindertengerechten Umbau einer Dusche nur die Kosten als außergewöhnliche Belastung anerkennen, die mit der Behinderung zusammenhängen. Es sind auch die Aufwendungen absetzbar, die ohne Behinderung angefallen wären. Das hat das FG Baden-Württemberg entschieden. |