· Fachbeitrag · Außergewöhnliche Belastung
Unterhalt an Schwiegermutter trotz Getrenntlebens abziehbar
| Solange eine Ehe zivilrechtlich - wenn auch nur auf dem Papier - besteht, kommt trotz Getrenntlebens der Ehegatten der Abzug für Unterhaltszahlungen an die Schwiegermutter als außergewöhnliche Belastung in Betracht. Das entschied jetzt der BFH. |
Im konkreten Fall unterstützte die Ehefrau ihre in der Türkei lebende Schwiegermutter finanziell, obwohl sie von ihrem Ehemann bereits dauernd getrennt lebte und die Eheleute getrennt zur Einkommensteuer veranlagt wurden. Das Finanzamt lehnte den Abzug der Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastung nach § 33a Abs. 1 EStG ab, weil die Einbeziehung der Schwägerschaft in diese Steuervergünstigung eine intakte Ehe voraussetze. Das konnten die BFH-Richter aber aus dem EStG nicht herauslesen. Sie gewährten deshalb den Abzug dem Grunde nach, weil dafür nach dem Gesetzeswortlaut lediglich das Bestehen der Ehe und nicht ein intaktes Eheverhältnis erforderlich sei (BFH, Urteil vom 27.7.2011, Az: VI R 13/10; Abruf-Nr. 113310).