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  • 23.07.2014 · Fachbeitrag · Außergewöhnliche Belastung

    Unterhaltsleistung: Barzahlung erschwert Nachweis bei auswärts wohnendem Kind

    | Unterstützen Sie ein Kind, das auswärts (zum Beispiel bei Freund/Freundin) wohnt, sollten Sie Zahlungen am besten überweisen. Nur so können Sie nachweisen, wie hoch Ihr – als Unterhaltsleistung nach § 33a EStG zu berücksichtigender – Betrag ist. Das hat das FG Düsseldorf klargestellt. |