23.08.2017 · Nachricht · Außergewöhnliche Belastung
Unterhaltsleistung: Kindergeld mindert Abzugsbetrag nicht
| Kindergeld ist nicht als eigener Bezug der unterstützten Mutter anzusehen. Es mindert daher – im Gegensatz zu Betreuungsgeld – nicht den als außergewöhnliche Belastung abzugsfähigen Höchstbetrag (8.820 Euro im Jahr 2017). Diese Ansicht vertritt das FG Münster. |
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