· Fachbeitrag · Außergewöhnliche Belastung
Unterhaltsleistungen: Darum sind Guthaben aus Riester-Verträgen kein schädliches Vermögen
| Wenn Sie Kinder unterstützen, für die Sie kein Kindergeld mehr bekommen, können Sie in der Steuererklärung 2016 Unterhaltsleistungen bis zu 8.652 Euro als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Das setzt aber voraus, dass die unterhaltsberechtigte Person kein oder nur ein geringes Vermögen von weniger als 15.500 Euro hat. In der Praxis stellt sich die Frage, ob das Guthaben aus einem Riester-Vertrag als schädliches Vermögen gilt. SSP zeigt Ihnen, warum Finanzämter, die das unterstellen, mit dieser Annahme falsch liegen. |
Typischer Fall aus der Praxis macht die Streitfrage plastisch
Hans und Monika Pfarr unterstützen ihren 30-jährigen Sohn, der noch studiert und keine Einkünfte hat. Sie machen 9.500 Euro als außergewöhnliche Belastung nach § 33a Abs. 1 EStG geltend (Höchstbetrag 8.652 Euro + Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung des Sohns). Das Finanzamt lehnt den Abzug der Unterhaltszahlungen ab, weil der Sohn folgendes Vermögen hat:
- Sparvertrag bei der Bank: 9.000 Euro
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