· Fachbeitrag · Außergewöhnliche Belastung
Unterstützung Angehöriger im Ausland: Neues zum k.o.-Kriterium „Erwerbsobliegenheit“
| Wer Unterstützungsleistungen an Angehörige im Ausland als außergewöhnliche Belastung abziehen will, muss die Hürde „Erwerbsobliegenheit“ überwinden. Soll heißen: Befindet sich die unterstützte Person im erwerbsfähigen Alter, erkennt das Finanzamt grundsätzlich keine Unterhaltsaufwendungen an. Doch kein Grundsatz ohne Ausnahme. |
Wichtige Gründe für Nichterwerbstätigkeit rechtfertigen Abzug
Eine Ausnahme gilt, wenn wichtige Gründe vorliegen, warum die Person im Ausland keiner Erwerbstätigkeit nachgeht. Als gewichtige Gründe gelten unter anderem (BMF, Schreiben vom 7.6.2010, Az. IV C 4 - S 2285/07/0006:001; Abruf-Nr. 102046)
- das Alter (die unterstützte Person muss das 65. Lebensjahr vollendet haben),
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