· Fachbeitrag · Außergewöhnliche Belastung
Unterstützung von Angehörigen: Erfreuliches BFH-Urteil zur Opfergrenze bei Selbstständigen
| Unterstützen Sie Ihre Eltern oder Kinder, für die Sie keinen Kindergeldanspruch mehr haben, prüft das Finanzamt, ob Ihnen nach Abzug der Zahlungen noch genügend Geld verbleibt, um Ihren Lebensbedarf zu bestreiten. Nur in Höhe dieser Opfergrenze erkennt das Finanzamt Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastung an. Eine neue BFH-Entscheidung sorgt dafür, dass die Opfergrenze bei Selbstständigen künftig seltener ein Problem werden sollte. |
Ermittlung der Opfergrenze bei Selbstständigen
Unterstützen Sie Angehörige finanziell, die nicht in Ihrem Haushalt leben, wird die Opfergrenze in zwei Schritten ermittelt:
- Die Opfergrenze beträgt ein Prozent je volle 500 Euro Ihres Nettoeinkommens, insgesamt jedoch höchstens 50 Prozent.
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