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  • 16.09.2014 · Fachbeitrag · Außergewöhnliche Belastung

    Vorauszahlung von Zahnbehandlungskosten: Voll anzuerkennen?

    | Die Vorauszahlung der Kosten einer Zahnbehandlung, die sich über Jahre erstreckt, ist als außergewöhnliche Belastung im Jahr der Zahlung abziehbar, wenn die Vorauszahlung wirtschaftlich sinnvoll ist. Das hat das FG München klargestellt. Wirtschaftlich vernünftig ist sie, wenn sich das genaue Ausmaß der Behandlung noch nicht mit Sicherheit absehen lässt und dem Steuerzahler durch die Vorauszahlung eines Festpreises das Risiko genommen wird, dass die Behandlungskosten höher werden als geplant. |